Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluss
- 2.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Lieferant 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
- 2.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Lieferant sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
3. Vertragsgegenstand
- 3.1 Gegenstand des Vertrages sind gemäß Auftrag die Überlassung (Lizenzierung) von Softwareversionen, Modulen und Programmteilen zur Nutzung.
- 3.2 Die Lieferung von Datenträgern und Zubehör ist nicht Bestandteil der Software-Lizenz.
4. Leistungsumfang
- 4.1 Der Lieferant überlässt dem Kunden die gemäß Auftrag bestellten Softwareversionen, Module und Programmteile sowie eine Anwender-Dokumentation.
- 4.2 Der Kunde hat die Software zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Übernimmt der Kunde die Software nicht, gilt sie trotzdem als übergeben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein wesentlicher Fehler seitens des Lieferanten die Nutzung unmöglich macht.
- 4.3 Der Lieferant verpflichtet sich, auf Wunsch des Kunden und gegen eine separate Gebühr, in die Bedienung der Software einzuweisen.
- 4.4 Bei Änderungen der Software gilt 4.3 entsprechend.
- 4.5 In Systemanalysen und sonstigen Dokumentationen enthaltene Leistungsangaben stellen lediglich Beschreibungen dar und sind keinesfalls zugesicherte Eigenschaften.
5. Mitwirkung des Kunden
- 5.1 Der Kunde wird dem Lieferanten unverzüglich alle Angaben machen, die dieser zur Erfüllung des Auftrages benötigt.
- 5.2 Der Kunde wird dem Lieferanten auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen.
- 5.3 Mehrleistungen, die in Folge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für eine zeitliche Verzögerung aus diesen Gründen.
- 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Pflege und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu erneuern. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
6. Preise
- 6.1 Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 6.2 An- und Abfahrtszeit sind Arbeitszeit. Die Kosten hierfür, sowie Spesen für eventuelle Verpflegung und Übernachtung trägt der Kunde.
- 6.3 Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Softwareunterlagen, die auf Wunsch des Kunden durch den Lieferanten erstellt werden müssen, werden gesondert berechnet.
7. Zahlung
- 7.1 Die Zahlung für das monatliche Abonnement erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc., ein Drittanbieter, der für die Abwicklung von Zahlungen zuständig ist. Hierbei werden personenbezogene Daten zum Zweck der Zahlungsabwicklung an Stripe übermittelt. Für die Verarbeitung dieser Daten gelten die Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe, Inc. Die Zahlung ist jeweils zu Beginn des Monats für den laufenden Monat fällig. Unabhängig vom Zeitpunkt der Bestellung ist für das laufende Monat der volle Betrag zu entrichten.
- 7.2 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in der Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredit, mindestens jedoch 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich Umsatzsteuer, zu entrichten.
- 7.3 Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, ohne dass ein vom Lieferanten zu vertretender Grund vorliegt, behält sich der Lieferant das Recht vor, 25 % des für den betreffenden Monat vereinbarten Betrags zur Deckung der bereits entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns zu erheben.
- 7.4 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8. Termine
- 8.1 Der Lieferant bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Kann eine Leistung aufgrund des Verschuldens Dritter nicht rechtzeitig durch den Lieferanten erbracht werden, kann er dafür nicht in Anspruch genommen werden.
- 8.2 Wurde ein Termin schriftlich vereinbart und vom Lieferanten schuldhaft nicht eingehalten, so kann der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist von 6 Wochen pro Monat einen Verzugszins in Höhe von 0,5 % des Wertes der zu erbringenden Leistung beanspruchen, höchstens jedoch für 5 Monate.
- 8.3 Andere als in Absatz 8.2 beschriebene Entschädigungsansprüche sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9. Lizenz
- 9.1 Der Lieferant gewährt dem Kunden gegen die Bezahlung der vereinbarten Vergütung eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software, Module und Programmteile.
9.2 Der Kunde wird die Software und Lizenzen nur in Verbindung mit den durch den Lieferanten dafür freigegebenen Hardware- und Softwareprodukten benutzen. Er wird Software und Dokumentationen vertraulich behandeln und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Ohne schriftliche Einwilligung des Lieferanten ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Dokumentationen zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. - 9.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Lieferant eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 für jeden einzelnen Fall vor, unabhängig von der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche.
- 9.4 Alle urheberrechtlichen oder gewerblichen Schutzrechte der Software bleiben beim Lieferanten. Der Kunde ist für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Rechte entstehen, verantwortlich.
10. Gewährleistung und Haftung
Die wesentlichen Punkte zur Gewährleistung und Haftung bleiben unverändert, inklusive der Regelungen zur Fehlermeldung, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung und zu den Ausschlüssen von Schadensersatzansprüchen.
11. Hardware
Die Bedingungen zur Gewährleistung, Garantie und Haftung bei Hardwarelieferungen bleiben bestehen, einschließlich der Fristen für die Mängelanzeige und der spezifischen Regelungen für Neuwaren, Gebraucht- und Vorführgeräte.
12. Lizenzvertrag und Kündigung
- 12.1 Der Lizenzvertrag wird auf Basis eines monatlichen Abonnements geschlossen.
- 12.2 Die Kündigung des Abonnements ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des laufenden Monats möglich. Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail an office@goinplaces.at zu erfolgen.
- 12.3 Unabhängig vom Zeitpunkt der Bestellung ist für das laufende Monat der volle Betrag zu entrichten.
13. Eigentumsvorbehalt
- Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt für vom Lieferanten gelieferte Waren bleiben bestehen, einschließlich der Bedingungen bei Zahlungsverzug und der Rücknahmerechte des Lieferanten.
14. Wertsicherung
- 14.1 Die Preise sind an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) oder eines vergleichbaren Index gebunden.
- 14.2 Bei einer jährlichen VPI-Steigerung über 5% werden die Preise aller Abonnements angepasst. Die Anpassung erfolgt zu Beginn des darauffolgenden Jahres.
- 14.3 Der Kunde wird über Preisänderungen mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist Wien. Für bestimmte Kundenkategorien ist Wien als Gerichtsstand vereinbart. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
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